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Ein Register für mehr Transparenz in der Öffentlichkeitsarbeit

3. March 2022 by Christian Benzing

Mit dem Lobbyregister des Deutschen Bundestags wurde eine Institution geschaffen, die für all diejenigen neue Transparenzregeln vorgibt, die im professionellen Austausch mit der Politik stehen. Die Hintergründe zum neuen Lobbyregistergesetz und den Auswirkungen auf die Arbeit erfahren Sie hier.

Ein Register für mehr Transparenz in der Öffentlichkeitsarbeit

Zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit gehört der Austausch und der Dialog mit allen beteiligten Stakeholdergruppen, mithin also auch der Politik. Das ist Teil unserer täglichen Arbeit, sei es in der eigentlichen Pressearbeit, in der Ausrichtung von Veranstaltungen oder im Herstellen von Netzwerken. Ein guter und enger Draht zu den politischen Verantwortungsträgern gehört zur DNA von Feldhoff & Cie. Die enge Verbindung zu allen Parteien fußt auf einem langjährigen ehrenamtlichen oder auch hauptberuflichen Engagement vieler Kollegen.

Neue Transparenzregeln seit 2022

Mit dem neuen Lobbyregister des Deutschen Bundestags wurde nun eine Institution geschaffen, die für all diejenigen neue Transparenzregeln vorgibt, die im professionellen Austausch mit der Politik stehen. Lange gab es lediglich ein freiwilliges Register, in welchem nur Verbände auf freiwilliger Basis geführt wurden. Gesetzgeberische Versuche, ein umfassendes Register einzuführen, wurden stets verhindert. Erst im Zuge der Affäre um den CDU-Politiker Philip Amthor einigte sich die Große Koalition im Sommer 2020 darauf, dass ein Transparenzregister unumgänglich sei und setzte daher zum 1. Januar 2022 das neue Lobbyregistergesetz (LobbyRG) in Kraft.

Damit ist das Lobbyregister als ein öffentlich einsehbares Melderegister umgesetzt worden, in welches sich "Interessenvertreter" verpflichtend eintragen müssen und somit Einblicke in ihre Tätigkeiten erlauben.

Wie wird die Interessenvertretung definiert?

Zu Grunde liegen jeweils eine objektive und eine subjektive Komponente. Objektiv genügt jede Kontaktaufnahme zu Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung sowie zu (Parlamentarischen) Staatssekretären und (Unter-) Abteilungsleitern. Auf die konkrete Art und Weise der Kontaktaufnahme kommt es nicht an.

Wesentlich ist vielmehr, dass in subjektiver Hinsicht die Kontaktaufnahme zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess dieser Gruppierungen erfolgen muss. Diese Definition sorgt dafür, dass nahezu alle wirtschaftlich veranlassten Kontaktaufnahmen zu den genannten Gruppierungen als Interessenvertretung gelten.

Das bedeutet, dass jede Form der Kontaktaufnahme zur Regierung, zur Regierungsverwaltung und zu den legislativen Vertretern, Abgeordnete und deren Mitarbeiter, eine Eintragungspflicht in das Register auslöst. Die Nichteintragung kann sanktioniert werden. In der Diskussion steht bereits, das Register auch auf Landes- oder sogar Kommunale Ebenen auszuweiten.

Auch für unsere Arbeit hat dies Auswirkungen: Im Sinne dieser neu geschaffenen gesetzlichen Vorgaben dürfen wir uns nun offiziell "registrierte Interessenvertreter" nennen. Die Arbeitsweise bleibt dennoch unverändert. Doch dort, wo wir den Kontakt zur Politik herstellen oder suchen, tun wir dies nun transparent und im Sinne eines demokratischen Dialogs. Diese Art der Kommunikation funktioniert nur mit guten Argumenten und Beiträgen – dazu leisten wir weiterhin unseren Beitrag.

Foto: unsplash

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